Wie mache ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend?

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Der Gewährleistungsanspruch kann über den Rechnungsbeleg geltend gemacht werden. Ansprechpartner für den Gewährleistungsanspruch ist immer der Händler über welchen die Ware gekauft wurde. Der Gewährleistungsanspruch gilt ab dem Rechnungsdatum.

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