Der Gewährleistungsanspruch kann über den Rechnungsbeleg geltend gemacht werden. Ansprechpartner für den Gewährleistungsanspruch ist immer der Händler über welchen die Ware gekauft wurde. Der Gewährleistungsanspruch gilt ab dem Rechnungsdatum.
Wie mache ich meinen Gewährleistungsanspruch geltend?
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