Der Garantieanspruch kann über den Rechnungsbeleg geltend gemacht werden. Ansprechpartner für den Garantieanspruch ist immer der Händler über welchen die Ware gekauft wurde. Der Garantieanspruch gilt ab dem Rechnungsdatum 5 Jahre. Bei Leuchten beträgt der Garantieanspruch 2 Jahre.

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