Was versteht man unter Nachkaufgarantie und wie lange gewährt moll diese?

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Wir liefern Ihnen zum Listenpreis Produktergänzungen zu allen Tischen, die zum Zeitpunkt des Kaufs, Bestandteil des moll- Sortiments waren. Diese Ergänzungen sind entweder im gleichen oder aber in einem ähnlichen Platten-Dekor wie der Tisch ausgeführt. Modellanpassungen und Designänderungen behält sich die moll Funktionsmöbel GmbH innerhalb der Nachkaufgarantie vor. Abweichungen des zu liefernden Möbelstücks in Dekor oder Farbe gegenüber dem ursächlich gekauften Tisch bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Massivhölzer oder Furniere liegen und handelsüblich sind. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche können wegen solcher Abweichungen vom Käufer nicht geltend gemacht werden.

Container, Regale, Elektroartikel und Drehstühle sind von der Nachkaufgarantie generell ausgeschlossen. Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind limitierte Auflagen, Sonder-Sortimente oder andere Produkte, die nicht in unserem Katalog oder auf unserer Webseite aufgeführt sind. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Tisches von einem autorisierten Fachhändler und beträgt 5 Jahre.

Maßgeblich für den Beginn der Garantiezeit ist das Rechnungsdatum vom Fachhändler oder von moll direkt an den Verbraucher. Unabhängig hiervon endet die Garantiezeit jedoch spätestens 5 Jahre nachdem die Produktion des Tischmodells eingestellt worden ist. Auch bei der Nachkaufgarantie verlängert sich die Garantiezeit nicht durch die Beanspruchung oder Gewährung von Garantieleistungen.

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